Corona - Schnelltest
nach Coronavirus- Testverordnung (TestV)
des Bundesgesundheitsministeriums ( BMG)
Corona - Schnelltestung nach Coronavirus- Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums ( BMG): Schnelltests sind aktuell ausschließlich für eigene Patienten bis 18 Jahre
bei entsprechenden Symptomen möglich. Bitte erst Terminvereinbarung durchführen. Nur eine Begleitperson, bitte mit FFP2- Maske erscheinen. Zeitbedarf max. 15
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